Wer am Ballermann ausgelassen feiern will, muss in Zukunft strenge Regeln befolgen: In der Stadt Palma auf der beliebten Urlaubsinsel Mallorca gelten ab jetzt sogenannte Benimmregeln. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen von bis zu 3000 Euro rechnen.
Nachdem die Stadt Palma bereits ein Sicherheitskonzept für den als Ballermann bekannten Strandabschnitt vorgestellt hat, folgen jetzt Regeln für die ganze Stadt. Am Samstag veröffentlichte das Rathaus Palma die neuen Benimmregeln im Amtsblatt BOIB, wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldstrafen bis zu einer Höhe von 3000 Euro.
Saufgelage und Lautsprecher verboten
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist laut den Benimmregeln verboten, wenn er das allgemeine Miteinander stört. Saufgelage, Drogenkonsum und laute Versammlungen sind somit gegen die Regeln. Auch beim Thema Lärm ergreift die Stadt Maßnahmen: Lautsprecher dürfen nicht vor öffentlichen Gebäuden, in Wohngebieten oder an belebten Orten verwendet werden.
Sogenanntes „Balconing“, also das Klettern von Balkon zu Balkon oder Hinunterspringen von Balkonen in den Pool, und ähnliche akrobatische Aktivitäten sind ebenfalls verboten.
Ordnung auf der Straße
Privatpersonen dürfen keine Waren aus unerlaubtem Straßenverkauf kaufen und auch das Hütchenspiel ist verboten. Wer seinen Müll auf der Straße entsorgt, verstößt ebenfalls gegen die Regeln. Restaurants und Bars, die Produkte zum Mitnehmen verkaufen, müssen nun eigene Mülleimer haben und im Umkreis von 25 Metern für Sauberkeit sorgen.
Keine Seife in den Duschen
Am Strand gibt es für die Urlauberinnen und Urlauber einiges zu beachten. Hier ist es verboten, Seife in den öffentlichen Duschen zu verwenden. Im Sand darf man außerdem nicht mit Glas oder anderen scharfen Gegenständen hantieren und ohne Genehmigung ist Feuermachen verboten.
Strenge Camping-Regeln
Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur noch maximal zehn Tage am selben Ort geparkt werden. Außerhalb des Wohnmobils ist das Aufstellen von Tischen, Vorzelten oder Ähnlichem verboten. Außerdem dürfen Camperinnen und Camper nur an offiziell ausgewiesenen Plätzen campen – solche gibt es in Palma aktuell aber nicht.
Helm- und Warnwestenpflicht bei E-Scootern
Bei Fahrten mit E-Scootern muss ein Helm und eine Warnweste getragen werden. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 120.000 Euro abschließen. Gefahren werden darf nicht schneller als 25 km/h und nicht auf Gehwegen, in Parks oder Fußgängerzonen.
Beschränkungen bei Stadtführungen
Auch wer an einer Stadtführung teilnehmen will, muss sich an neue Regeln halten. Geführte Gruppen dürfen – inklusive Stadtführerin oder -führer – maximal aus 35 Personen bestehen. Es ist grundsätzlich verboten, die Führung mit einem Fahrzeug durchzuführen. Diese Regelungen gelten allerdings erst ab Anfang 2026.
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